(Instituten) Die BaFin kann für das haftende Eigenkapital von Banken (Instituten) Korrekturposten festsetzen, insb. um noch nicht bilanzwirksam gewordene Verluste zu berücksichtigen. Die Festsetzung wird mit der Feststellung der nächsten für den Schluss eines Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz gegenstandslos. Die BaFin ...
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